Mit Urteil vom 25. Januar 2022 (Az. 15 K 3554/18 U) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei sind. Im Streitfall waren dies Betreuungsleistungen wie Bereitstellung eines Notrufdienstes, bedarfsweise kurzfristige Übernahme pflegerischer Leistungen, hauswirtschaftliche Versorgung, Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung sowie Waschen der Kleidung. Zum Hintergrund […]