Mit Urteil vom 12. Mai 2022 entschied der Bundesfinanzhof, dass eine Körperschaft durch das wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigen satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen kann.