Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird einmalig vom 31.01.2022 auf den 31.01.2023 verlängert. Viele Beteiligte können kurz durchatmen. Aber wo stehen wir Ende Oktober eigentlich mit der Bearbeitung und was sind die Herausforderungen für gemeinnützige Unternehmen bei der Neubewertung?