Die Abrechnung von Arznei- oder Heilmitteln erfolgt in der Praxis auch über Dienstleister. Wie bei der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters mit der Umsatzsteuer zu verfahren ist, hat das FG Baden-Württemberg in erster Instanz entschieden. Umsatzsteuerausfall bei Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters