In dem BFH-Urteil VIII R 9/20 vom 18.04.2023 war der Kläger als Chefarzt in der chirurgischen Abteilung eines Krankenhauses angestellt. Neben seiner festen monatlichen Vergütung wurde ihm in seinem Dienstvertrag das Liquidationsrecht für die Erbringung von wahlärztlichen Leistungen eingeräumt. Er erbrachte diese sowohl in Form von Behandlungen gegenüber stationär untergebrachten Patienten als auch in Form ambulanter Sprechstunden. Für Letztere hatte ihm sein Arbeitgeber eine Nebentätigkeitserlaubnis eingeräumt.
Tägliche Archive: 4. September 2023
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