Mit BMF-Schreiben vom 15.06.2021 wurde die Billigkeitsregelung zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG verkündet.
Tägliche Archive: 18. Juni 2021
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Mit BMF-Schreiben vom 15.06.2021 wurde die Billigkeitsregelung zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG verkündet.