Sportvereine können sich nicht auf unionsrechtliche Steuerbefreiung berufen. Leistungen gegen Entgelt an ihre Mitglieder sind weiterhin steuerbar und nicht befreit. Einzige Ausnahme: Sportliche Veranstaltungen.
Monatliche Archive: Mai 2022
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Mit Urteil vom 25. März 2021 (11 K 252/20) entschied das Finanzgericht Niedersachsen, dass die von einem Heilerziehungspfleger erbrachten Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn die Betreuten sie aus ihrem Persönlichen Budget bezahlen. Der Sachverhalt Der Kläger, ein staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, erbrachte im Streitjahr sozialpädagogische […]