Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können nach dem BFH Urteil vom 23.09.2020 einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von medizinischer Telefonberatung