Der BFH hat noch einmal herausgearbeitet: Bei Leerstand eines Gebäudes ohne Verwendungsabsicht handelt es sich nicht um eine Änderung der Nutzungsverhältnisse
Tägliche Archive: 5. März 2021
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Für Sonderbetriebseinnahmen bei gewerblich geprägten Personengesellschaften ist keine erweiterte Gewinnkürzung beim Gesellschafter zulässig