Der BFH hat noch einmal herausgearbeitet: Bei Leerstand eines Gebäudes ohne Verwendungsabsicht handelt es sich nicht um eine Änderung der Nutzungsverhältnisse BFH: Vorsteuerberichtigung bei Leerstand entfällt
Für Sonderbetriebseinnahmen bei gewerblich geprägten Personengesellschaften ist keine erweiterte Gewinnkürzung beim Gesellschafter zulässig Ausschluss der erweiterten Gewinnkürzung bei Personengesellschaften für Tätigkeitsvergütungen an Gesellschafter