Knapp 40 % der der Bevölkerung ab 14 Jahren engagieren sich regelmäßig oder gelegentlich ehrenamtlich (FWS 2019). Für viele gemeinnützige Organisationen ist die Unterstützung durch Ehrenamtliche von zentraler Bedeutung. Ob in der Pflege, im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements oder zuletzt in Test- und Impfzentren. Ohne Ehrenamtliche wäre die Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Deutschland bei weitem nicht so stark. Für ihren Einsatz können Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten. Doch wie ist das steuerrechtlich zu beurteilen? Nachfolgend erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie als ehrenamtlich Tätiger einen Anspruch auf einen Freibetrag haben und inwiefern eine Berücksichtigung von Werbungskosten/Betriebsausgaben möglich ist. Sie sind Arbeitgeber und bei Ihnen sind Ehrenamtliche tätig? Erfahren Sie im Beitrag ebenfalls, was im Rahmen einer steuerfreien Auszahlung zu beachten ist.
Monatliche Archive: Oktober 2021
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Um die Manipulation an elektronischen Aufzeichnungssystemen zu erschweren, wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 die sogenannte Kassen-Nachschau in die Steuergesetze (§ 146b AO) eingeführt. Mittels dieser schuf der Gesetzgeber für die Finanzverwaltung ein weiteres Instrumentarium zur Überprüfung von Kassensystemen und deren Ordnungsmäßigkeit. […]