Der Bundesfinanzhof sah sich im Urteilsfall mit der Frage konfrontiert, wie die Sachspende einer GmbH an eine gemeinnützige Stiftung ertragsteuerrechtlich zu beurteilen ist. Zur Auswahl standen die Behandlung der Sachspende als verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter der GmbH und die einkommensmindernde Berücksichtigung als originäre Spende. Der BFH entschied sich im […]