Mit Urteil vom 26. August 2021 (V R 5/19) entschied der Bundesfinanzhof (BFH) zu gleich in zwei Dauerbrennern des Gemeinnützigkeitsrechts: So galt es im vorliegenden Fall durch den BFH zu entscheiden, ob die individuelle Verbraucherberatung dem steuerbefreiten Zweckbetrieb zuzuordnen ist und ob insofern der ermäßigte Umsatzsteuersatz Anwendung findet. Der BFH […]