Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird einmalig vom 31.01.2022 auf den 31.01.2023 verlängert. Viele Beteiligte können kurz durchatmen. Aber wo stehen wir Ende Oktober eigentlich mit der Bearbeitung und was sind die Herausforderungen für gemeinnützige Unternehmen bei der Neubewertung?
Monatliche Archive: Oktober 2022
Kurz vor Fristende sind erst rund 20 Prozent aller einzureichenden Grundsteuererklärungen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Bund und Länder einigten sich daher am Donnerstag, den 13. Oktober 2022, auf einen gemeinsamen Beschluss: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird einmalig vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert.
Der Bundestag hat am 22.09.2022 das "Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen" beschlossen. Nur die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 1. Februar 2022 urteilte der Bundesfinanzhof (nachfolgend: BFH) in der Rechtssache V R 1/20 zur Gemeinnützigkeit einer Betriebs-Kita und entschied, dass eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, nicht die Allgemeinheit fördert, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner - bestimmte Unternehmen […]