Kurz vor Fristende sind erst rund 20 Prozent aller einzureichenden Grundsteuererklärungen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Bund und Länder einigten sich daher am Donnerstag, den 13. Oktober 2022, auf einen gemeinsamen Beschluss: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird einmalig vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert.
Bundesfinanzminister Christian Linder twitterte am heutigen Mittag: „Die Frist zur #Grundsteuer-Erklärung wird bis Januar 2023 verlängert. Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen. CL”
Die Fristverlängerung soll sicherstellen, dass Eigentümer – Bürger wie auch Betriebe – in Krisenzeiten nicht zusätzlich mit Verfahren wegen verspäteter Einreichung der Grundsteuererklärung belastet werden. Bund und Länder befürchten zudem den Eingang von unzähligen Fristverlängerungsanträgen, wenn an der ursprünglichen Frist festgehalten werden sollte.
Trotz Fristverlängerung raten wir in Anbetracht des Umfang und der zum Teil bestehenden Komplexität vieler Fälle – insbesondere im Falle potenziell steuerbefreiter Liegenschaften – die verlängerte Frist nicht vollends auszuschöpfen und das Thema Grundsteuer (weiterhin) proaktiv anzugehen und zu priorisieren.
Gerne stehen wir Ihnen als Team bei der Beantwortung von Fragen zu grundsteuerlichen Themen zur Seite.
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