Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % steigen, der für Kinderlose von 3,4 % auf 4,0 %. Eltern mit mehr als einem Kind sollen weniger belastet werden.
Im Anschluss an die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (10 K 29/20) vom 11. November 2021 entschied der Bundesfinanzhof am 23. März 2023 in Rechtssache III R 5/22, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen von Sponsoringverträgen regelmäßig ausscheidet. Veröffentlicht wurde das Urteil jüngst am 11. Mai 2023.
Auch wenn viele Grundstückseigentümer nun erst einmal durchatmen, sollte nach Abgabe der letzten Feststellungserklärung das Thema jetzt zu Ende gedacht werden