Zum 01.07.2023 wird (voraussichtlich) der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % steigen, der für Kinderlose von 3,4 % auf 4,0 %. Eltern mit mehr als einem Kind sollen weniger belastet werden. Deren Beitrag würde ab dem zweiten bis zum fünften Kind um je 0,25 Prozentpunkte pro Kind sinken. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Aktuell ist zwar das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz (PUEG) noch nicht abgeschlossen. Da die vorgesehenen Änderungen jedoch bereits zum 01.07.2023 umgesetzt werden sollen, besteht bereits jetzt Handlungsbedarf.
Empfohlene Vorbereitungen für Sie und/oder Ihre lohnabrechnenden Stellen sind bis zum 01.07.2023 somit folgende:
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen nachzuweisen, wenn diese Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3 S. 6 SGB XI neu). In vielen Fällen liegen die Daten aufgrund von Kinderkrankentagen, beantragter Elternzeit o. ä. vermutlich schon vor. Nichtsdestotrotz sollte ein internes Kontrollinstrument eingeführt werden, welches sicherstellt, dass die Daten auf dem aktuellen Stand sind und bleiben. Die Abrechnungsprogramme arbeiten häufig so, dass sämtliche Kinderdaten zu pflegen sind und sodann automatisch eine Berücksichtigung der korrekten Beitragssätze erfolgt.
Geeignete Nachweise sind z. B.
- Geburtsurkunde
- Vaterschaftsanerkennung
- Abstammungsurkunde
- steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Bestätigung über das Pflegekindschaftsverhältnis durch die zuständige Behörde
- Adoptionsurkunde
Viel Zeit bliebe bei einer Verabschiedung des Gesetzes also nicht. Wenn Sie Fragen zu den Gesetzesänderungen haben oder konkrete Ideen für die Umsetzung eines internen Kontrollverfahrens wünschen, sprechen Sie uns dazu jederzeit gerne an.
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