Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % steigen, der für Kinderlose von 3,4 % auf 4,0 %. Eltern mit mehr als einem Kind sollen weniger belastet werden.
Im Anschluss an die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (10 K 29/20) vom 11. November 2021 entschied der Bundesfinanzhof am 23. März 2023 in Rechtssache III R 5/22, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen von Sponsoringverträgen regelmäßig ausscheidet. Veröffentlicht wurde das Urteil jüngst am 11. Mai 2023.