Oft gib es Zweifel zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Der BFH gibt im Urteil vom 05.04.2023 seine Auffassung dazu wieder
Monatliche Archive: September 2023
Gerade in Zeiten des spürbaren Fachkräftemangels wird es immer wichtiger, dass junge Menschen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) nutzen, um sich bürgerschaftlich zu engagieren. Es handelt sich dabei um ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das von einem öffentlichen oder freien Maßnahmeträger (meist Verbände) pädagogisch begleitet wird. Der Arbeitseinsatz der Freiwilligen erfolgt nicht beim Maßnahmeträger, sondern wird in überwiegend praktischer Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, sog. Einsatzstellen geleistet. Das sind in der Regel Pflegeheime, Kliniken, Kindergärten, Behinderteneinrichtungen, Rettungsdienste, Krankenhäuser, kulturelle und Einrichtungen des Sports. Wie der Einsatz umsatzsteuerlich zu würdigen ist, erfahren Sie im Beitrag von Alexander Wackerbeck.
In dem BFH-Urteil VIII R 9/20 vom 18.04.2023 war der Kläger als Chefarzt in der chirurgischen Abteilung eines Krankenhauses angestellt. Neben seiner festen monatlichen Vergütung wurde ihm in seinem Dienstvertrag das Liquidationsrecht für die Erbringung von wahlärztlichen Leistungen eingeräumt. Er erbrachte diese sowohl in Form von Behandlungen gegenüber stationär untergebrachten Patienten als auch in Form ambulanter Sprechstunden. Für Letztere hatte ihm sein Arbeitgeber eine Nebentätigkeitserlaubnis eingeräumt.