Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 17. Juni 2021 (Az. 8 K 364/21 GrE) entschieden, dass die Zusammenlegung mehrerer katholischer Kirchengemeinden, die Anteile einer grundbesitzenden GmbH halten, zu einer Anteilsvereinigung führt, die Grunderwerbsteuer auslöst. Zum Sacherhalt: Die Klägerin ist eine katholische Kirchengemeinde, die im Jahr 2007 aus der Zusammenlegung mehrerer […]