Mit dem Erlass setzt die Finanzverwaltung die BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG um und gibt ihre restriktive Auffassung an vielen Stellen auf.
Grunderwerbsteuer
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Mit dem Erlass setzt die Finanzverwaltung die BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG um und gibt ihre restriktive Auffassung an vielen Stellen auf.