Durch den Erlass des FinMin. Schleswig-Holstein vom 28.12.2020 ergibt sich für die Kooperationspartner eine Erleichterung für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung.
Tägliche Archive: 18. Februar 2021
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Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung der freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren festgelegt.
Der Bundesrat hat am 12.02.2021 der Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt.