Das FinMin Baden-Württemberg weist in seiner Mitteilung vom 15.02.2021 auf steuerliche Entlastungen der freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren hin. Beschlossen wurden die Maßnahmen von den Finanzministerien von Bund und Ländern.
Die Helfer können demnach von der sogenannten Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren. Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten sind somit bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Diese Maßnahmen gelten für die Kalenderjahre 2020 und 2021.
Die Übungsleiterpauschale kommt für Helfer infrage, die direkt an der Impfung beteiligt sind – in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst. Sie lag 2020 bei 2.400 EUR und liegt 2021 bei 3.000 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte für eine freiwillige Tätigkeit steuerfrei. Für Helfer in Verwaltung und der Organisation von Impfzentren kommt die Ehrenamtspauschale infrage. Diese betrug für das Jahr 2020 bis zu 720 EUR, seit 2021 sind bis zu 840 EUR steuerfrei.
In diesem Zusammenhang sind aber auch die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen zu berücksichtigen. Für diese Fragestellungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch Ihre Anfrage senden, wir melden uns unverzüglich.