Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren

Das Fin­Min Baden-Würt­tem­berg weist in sei­ner Mit­tei­lung vom 15.02.2021 auf steu­er­li­che Ent­las­tun­gen der frei­wil­li­gen Hel­fe­rin­nen und Hel­fer in Impf­zen­tren hin. Beschlos­sen wur­den die Maß­nah­men von den Finanz­mi­nis­te­ri­en von Bund und Ländern.

Die Hel­fer kön­nen dem­nach von der soge­nann­ten Übungs­lei­ter- oder von der Ehren­amts­pau­scha­le pro­fi­tie­ren. Ver­gü­tun­gen für bestimm­te Tätig­kei­ten sind somit bis zu einem fest­ge­leg­ten Betrag steu­er­frei. Die­se Maß­nah­men gel­ten für die Kalen­der­jah­re 2020 und 2021.

Die Übungs­lei­ter­pau­scha­le kommt für Hel­fer infra­ge, die direkt an der Imp­fung betei­ligt sind – in Auf­klä­rungs­ge­sprä­chen oder beim Imp­fen selbst. Sie lag 2020 bei 2.400 EUR und liegt 2021 bei 3.000 Euro jähr­lich. Bis zu die­ser Höhe blei­ben Ein­künf­te für eine frei­wil­li­ge Tätig­keit steu­er­frei. Für Hel­fer in Ver­wal­tung und der Orga­ni­sa­ti­on von Impf­zen­tren kommt die Ehren­amts­pau­scha­le infra­ge. Die­se betrug für das Jahr 2020 bis zu 720 EUR, seit 2021 sind bis zu 840 EUR steuerfrei.

In die­sem Zusam­men­hang sind aber auch die wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen für die Inan­spruch­nah­me der steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen zu berück­sich­ti­gen. Für die­se Fra­ge­stel­lun­gen ste­hen wir Ihnen jeder­zeit ger­ne per­sön­lich zur Ver­fü­gung. Ger­ne kön­nen Sie uns auch Ihre Anfra­ge sen­den, wir mel­den uns unverzüglich.