Bisher stand außer Frage, dass bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft der Organträger Schuldner der Umsatzsteuer ist. Dies könnte sich in Zukunft ändern.
Die Sicherstellung der umsatzsteuerlichen Organschaft ist für viele gemeinnützige Körperschaften von existenzieller Bedeutung. Nach längerer Zeit äußert sich der BFH mal wieder zur wirtschaftlichen Eingliederung.
Mit Schreiben vom 18. September 2020 äußert sich die Finanzverwaltung nun endlich zu den Anforderungen an eine rückwirkende Rechnungsberichtigung und ändert den Umsatzsteueranwendungserlass entsprechend.