Der BFH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie eine Personalgestellung von einer Heilbehandlungsleistung abzugrenzen ist
Umsatzsteuer
Neues BMF-Schreiben präzisiert die Vorsteueraufteilung insbesondere auch für Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Das FG Köln hat entschieden, dass unberechtigte oder unrichtige Steuerausweise auf der Rechnung nicht nach § 14c UStG zu einer Steuerschuld führen, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens besteht
Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft aus
Oft gib es Zweifel zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Der BFH gibt im Urteil vom 05.04.2023 seine Auffassung dazu wieder
Gerade in Zeiten des spürbaren Fachkräftemangels wird es immer wichtiger, dass junge Menschen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) nutzen, um sich bürgerschaftlich zu engagieren. Es handelt sich dabei um ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das von einem öffentlichen oder freien Maßnahmeträger (meist Verbände) pädagogisch begleitet wird. Der Arbeitseinsatz der Freiwilligen erfolgt nicht beim Maßnahmeträger, sondern wird in überwiegend praktischer Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, sog. Einsatzstellen geleistet. Das sind in der Regel Pflegeheime, Kliniken, Kindergärten, Behinderteneinrichtungen, Rettungsdienste, Krankenhäuser, kulturelle und Einrichtungen des Sports. Wie der Einsatz umsatzsteuerlich zu würdigen ist, erfahren Sie im Beitrag von Alexander Wackerbeck.
Der BFH hat mit Urteil vom 29.11.2022 die bereits durch das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.06.2021 getroffene Entscheidung bestätigt, dass entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung die Auszahlung des sogenannten KWK-Zuschlags nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für hocheffiziente KWK-Anlagen nicht zu einer Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom führt. Auffassung der Finanzverwaltung […]
Das "Märchenbuch" zur umsatzsteuerlichen Organschaft bekommt ein weiteres Kapitel mit der Überschrift: Innenleistungen
Der BFH musste in seinem Urteil vom 17. November 2022 (V R 12/20) Stellung zu den Zweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde beziehen. Eine gewerblich tätige GbR (Klägerin), deren Unternehmensgegenstand im Wesentlichen der Handel mit Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen ist, wendete sich in Form einer Konkurrentenklage gegen die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die durch einen eingetragenen gemeinnützigen Verein (Beigeladene) erbrachten Leistungen. Im Gegensatz zum Beigeladenen unterliegen die Umsätze der Klägerin dem allgemeinen und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.