Das "Märchenbuch" zur umsatzsteuerlichen Organschaft bekommt ein weiteres Kapitel mit der Überschrift: Innenleistungen
Umsatzsteuer
Der BFH musste in seinem Urteil vom 17. November 2022 (V R 12/20) Stellung zu den Zweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde beziehen. Eine gewerblich tätige GbR (Klägerin), deren Unternehmensgegenstand im Wesentlichen der Handel mit Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen ist, wendete sich in Form einer Konkurrentenklage gegen die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die durch einen eingetragenen gemeinnützigen Verein (Beigeladene) erbrachten Leistungen. Im Gegensatz zum Beigeladenen unterliegen die Umsätze der Klägerin dem allgemeinen und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.
Die Abrechnung von Arznei- oder Heilmitteln erfolgt in der Praxis auch über Dienstleister. Wie bei der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters mit der Umsatzsteuer zu verfahren ist, hat das FG Baden-Württemberg in erster Instanz entschieden.
Jedes Jahr aufs Neue birgt der Jahreswechsel besondere Herausforderungen und Themen. Das gilt insbesondere für das Steuerrecht. Doch längst nicht jede Änderung und Neuerung ist auch für alle gleichermaßen relevant. Damit Sie in den Informationsfluten nicht untergehen, haben wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Themen der Gesundheits- und Sozialbranche und des gemeinnützigen Sektors selektiert und zusammengefasst. Über einige der Themen haben wir Sie bereits im vergangenen Jahr in unserer Rubrik Aktuelles informiert. Werfen Sie gerne auch dort einen Blick hinein und abonnieren Sie unseren Newsletter.
Am 25.10.2022 wurde das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet. Folglich findet der ermäßigte Umsatzsteuersatz i. H. v. 7% auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz sowie auf Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 Anwendung. Auf häufige Anwendungsfragen gibt das […]
Gemeinnützigkeitsrechtliche und umsatzsteuerliche Informationen, die notwendig für eine fehlerfreie Durchführung von Aktivitäten im Ausland sind.
Der Bundestag hat am 22.09.2022 das "Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen" beschlossen. Nur die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.