Begriffe wie Lieferkettengesetz, CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und Nachhaltigkeit sind aktuell in aller Munde. Und auch tatsächlich steigen die rechtlichen und faktischen Anforderungen im Bereich der unternehmerischen Nachhaltigkeit für viele Unternehmen weiter an: Seit dem 1.1.2024 wurde der Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes auf alle Unternehmen mit über 1.000 (vormals: über 3.000) Mitarbeitenden ausgeweitet. Zusätzlich rückt auch die verpflichtende Umsetzung der CSRD-Berichtsanforderungen für alle bilanzrechtlich großen Unternehmen ab 2025 immer näher. Durch diese gesetzlichen Regulierungen gerät das Thema der unternehmerischen Nachhaltigkeit einmal mehr in den Blickpunkt.
Doch auch jenseits gesetzlicher Anforderungen gewinnt das Thema unternehmerische Nachhaltigkeit aufgrund veränderter Stakeholderinteressen (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Behörden, Banken, etc.) immer mehr an Bedeutung – insbesondere auch in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Ausdrücklich gehören zur unternehmerischen Nachhaltigkeit nicht nur Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit; vielmehr zielt die unternehmerische Nachhaltigkeit immer auch auf ökonomische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte ab.
Gesetzliche Anforderungen
Schon seit dem 1.1.2023 gilt das Lieferkettengesetz für alle Unternehmen mit mindestens 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmern. Seit dem 1.1.2024 wurde der Anwendungsbereich auf alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland ausgeweitet. Dadurch erhöht sich die Zahl der verpflichteten Unternehmen deutlich von ca. 700 auf ca. 2.900 verpflichtete Unternehmen. Das Lieferkettengesetz verpflichtet betroffene Unternehmen zur Beachtung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette. Der Begriff der Lieferkette erstreckt sich dabei sowohl über unmittelbare als auch über mittelbare Zulieferer.
Bei den Sorgfaltspflichten handelt es sich um sogenannte Bemühenspflichten; ein Verstoß gegen diese Pflichten kann demnach auch ohne eine Verletzung geschützter menschrechts- oder umweltbezogener Positionen vorliegen. Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gibt das Lieferkettengesetz verschiedene Organisationspflichten vor, etwa die Implementierung eines Beschwerdesystems und eines Risikomanagementsystems über die gesamte Lieferkette. Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 800.000 € sowie der Ausschluss von Vergaben öffentlicher Aufträge.
Zu erwarten ist, dass das Lieferkettengesetz eine substanzielle Ausstrahlwirkung auch auf Unternehmen entfalten wird, die nicht direkt gesetzlich vom Lieferkettengesetz betroffen sind, da auch die mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer von verpflichteten Unternehmen von den Regelungen des Lieferkettengesetzes eingefasst sind.
Ab 2025 greift in der Sphäre der unternehmerischen Nachhaltigkeit zusätzlich die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) der EU, die ab 2025 alle bilanzrechtlich großen Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Gemäß § 267 HGB gelten Unternehmen als groß, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten: (1) 20 Mio. € Bilanzsumme, (2) 40 Mio. € Umsatzerlöse, (3) 250 Arbeitnehmer. Im Vergleich zur bisher bekannten verpflichtenden CSR-Berichterstattung in Folge der CSR-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2014 werden sowohl der Anwenderkreis als auch die zu erfüllenden Berichtspflichten mit der CSRD deutlich ausgeweitet. Insbesondere ist auch eine verpflichtende inhaltliche Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung geplant, die zukünftig als verpflichtender Bestandteil des Lageberichts auszugestalten ist. Auf inhaltlicher Ebene wird eine doppelte Wesentlichkeit („double materiality“) eingeführt. Das bedeutet, dass Unternehmen einerseits über die Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen. Andererseits müssen zukünftig aber auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens betrachtet werden.
Freiwilliges Nachhaltigkeitsengagement
Auch jenseits von eventuell geltenden gesetzlichen Regelungen verstärken viele Unternehmen ihr (freiwilliges) Nachhaltigkeitsengagement. In zahlreichen Studien konnte nachgewiesen werden, dass insbesondere auch freiwilliges Nachhaltigkeitsengagement über die gesetzlichen Regelungen hinaus einen positiven Einfluss auf die Unternehmensreputation sowie die finanzielle Performance von Unternehmen hat. Gleichzeitig kann freiwilliges Nachhaltigkeitsengagement immer auch als Vorbereitung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten gesehen werden. Tempo und Qualität der dargestellten Regulierungen lassen vermuten, dass insbesondere die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch zukünftig sukzessive gestärkt werden.
Unternehmen, die durch frühzeitiges, freiwilliges Nachhaltigkeitsengagement schon eine Informationsbasis und erste Nachhaltigkeitsmaßnahmen vorweisen können, sind hier klar im Vorteil.
Nachhaltigkeit in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Obschon das Thema Nachhaltigkeit in allen Branchen ubiquitär ist, hat es in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie im gemeinnützigen Sektor einen besonderen Stellenwert.
Einerseits geht es hier oft nicht nur um finanzielle Performance, sondern auch um „weiche“ Unternehmensziele. Gerade für diese Ziele ist aber das Vertrauen von Stakeholdern elementar, das in hohem Maße auch von Nachhaltigkeitsaspekten geprägt ist. So können Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Organisationen, die der Gesellschaft dienen sollen, etwa nur glaubwürdig agieren, wenn durch das Unternehmenshandeln keine ökologischen, ökonomischen oder sozialen Nachhaltigkeitsaspekte negativ beeinträchtigt werden.
Andererseits werden Nachhaltigkeitsaspekte gerade im gemeinnützigen Sektor auch ein immer stärkerer Teil selbstverpflichtender Regulierungen. So haben etwa Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie und die AWO separate schriftliche Regelwerke zur unternehmerischen Nachhaltigkeit erlassen. Auch die bereits seit längerer Zeit etablierten Governance Kodizes im gemeinnützigen Sektor wie der AWO Corporate Governance Kodex oder der diakonische Corporate Governance Kodex sind eng mit dem Thema Nachhaltigkeit – insbesondere auch mit der ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit – verbunden.
Nachhaltigkeit vernetzt denken
Im Bereich der unternehmerischen Nachhaltigkeit treffen aktuell – insbesondere auch im gemeinnützigen Sektor und der Gesundheits- und Sozialwirtschaft – verschiedene Aspekte aufeinander: Gesetzliche Regelungen, freiwilliges Nachhaltigkeitsengagement aufgrund veränderter Stakeholderinteressen, Selbstverpflichtungserklärungen und Eigenregulierung von Unternehmen und Verbänden. Gerade vor diesem Hintergrund muss unternehmerische Nachhaltigkeit vernetzt gedacht werden. Etwaige gesetzliche Erfordernisse sind in Selbstverpflichtungserklärungen zu integrieren, einheitliche Informationsbasen für die unterschiedlichen Nachhaltigkeitsziele zu schaffen. Insbesondere sollte die unternehmerische Nachhaltigkeit aber auch in eine Corporate Governance-Strategie eingebunden werden. Denn Corporate Governance-Instrumente und Mechanismen dienen genau dazu: Unternehmerische Verantwortung (und Nachhaltigkeit) sicherzustellen.
So können wir Sie unterstützen:
Im Rahmen einer Analyse überprüfen wir, welche konkreten Implikationen sich für Ihre Organisation aus gesetzlichen Regelungen sowie verbandlichen und selbstverpflichtenden Verlautbarungen ergeben. Darauf aufbauend können wir Sie dabei unterstützen, eine zielgerechte Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und daraus für Sie notwendige Maßnahmen abzuleiten. Auch anschließend bleiben wir an Ihrer Seite und helfen Ihnen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in Ihrer Organisation. Dabei schaffen wir gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Informationsbasis, entwickeln Nachhaltigkeitsprozesse und schaffen z.B. in Workshops und Schulungen spezifische Kenntnisse der Mitarbeitenden.
Nebst unserer langjährigen Branchenerfahrungen durch die Steuerberatung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft konnten wir mit Dr. Alexander Nolte einen Experten in Fragen der unternehmerischen Nachhaltigkeit und der Corporate Governance gemeinnütziger Träger für unser Team gewinnen. Nutzen Sie die Möglichkeit und nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt zu unserem Kollegen auf!
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