Wir berichteten bereits im April über den Stand der Dinge bei der Grundsteuerreform in unserem Beitrag. Nun wird an verschiedenen Stellen die Umsetzung immer klarer. Trotz der Anpassung der Bewertung an die tatsächlichen Verhältnisse, soll eine höhere Belastung der Eigentümer dabei vermieden werden.
Umgesetzt wird die Reform in den einzelnen Bundesländern aber höchst unterschiedlich. Manche werden das sog. Bundesmodell übernehmen oder modifizieren nur die Steuermesszahl und andere haben ganz eigene Grundsteuermodelle entwickelt. Inwieweit tatsächlich eine Umsetzung ohne höhere (Steuer-)Belastung der Grundstückseigentümer möglich ist, wird sich daher erst noch zeigen müssen.
Was aber bereits jetzt feststeht: Die Ermittlung der Daten wird für die Eigentümer eine Herausforderung. Denn alle Grundstücksbestände sind vollumfänglich zu erfassen und in Bezug auf die notwendigen Angaben auszuwerten. Außerdem ist alle sieben Jahre eine neue Hauptfeststellung vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, die Daten stets aktuell zu halten. Zumal auch grundsätzliche (§ 228 BewG) und ggf. für gemeinnützige Körperschaften spezielle (§ 19 GrStG) gesetzliche Anzeigepflichten bei Verhältnisänderungen zu beachten sind.
Da gerade die erstmalige Datenermittlung mit einigem Aufwand verbunden sein kann, sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden und zumindest folgende Schritte in die Wege leiten:
- Prüfung, ob die benötigten Daten bereits vorhanden sind. Falls nicht, erste Maßnahmen zur Datenerhebung veranlassen.
- Abgleich der tatsächlichen Verhältnisse mit den vorliegenden Bescheiden.
- Falls notwendig, Schaffung eines Systems zur Sicherstellung der Erfüllung der Anzeigepflichten
Mit den zusammengestellten Daten können zu gegebener Zeit (voraussichtlich ab Mitte des nächsten Jahres) dann die notwendigen Feststellungserklärungen eingereicht werden.
Erfahrungsgemäß können Sachverhaltsaufklärungen im Zusammenhang mit der Erhebung von Grundsteuer sehr zeitintensiv sein. Unsere Empfehlung ist daher, beginnen Sie mit der Erfassung und Bewertung möglichst kurzfristig, um den zeitlichen Aufwand noch gut verteilen zu können.
Selbstverständlich sind wir Ihnen dabei gerne behilflich und unterstützen Sie insbesondere auch in prozessualen Fragen. Denn der Aufwand sollte am Ende zu einem möglichst hohen und dauerhaften Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen führen.