Grundsteuerreform: Die Uhr tickt!

Wir berich­te­ten bereits im April über den Stand der Din­ge bei der Grund­steu­er­re­form in unse­rem Bei­trag. Nun wird an ver­schie­de­nen Stel­len die Umset­zung immer kla­rer. Trotz der Anpas­sung der Bewer­tung an die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se, soll eine höhe­re Belas­tung der Eigen­tü­mer dabei ver­mie­den wer­den.

Umge­setzt wird die Reform in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern aber höchst unter­schied­lich. Man­che wer­den das sog. Bun­des­mo­dell über­neh­men oder modi­fi­zie­ren nur die Steu­er­mess­zahl und ande­re haben ganz eige­ne Grund­steu­er­mo­del­le ent­wi­ckelt. Inwie­weit tat­säch­lich eine Umset­zung ohne höhe­re (Steuer-)Belastung der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer mög­lich ist, wird sich daher erst noch zei­gen müs­sen.

Was aber bereits jetzt fest­steht: Die Ermitt­lung der Daten wird für die Eigen­tü­mer eine Her­aus­for­de­rung. Denn alle Grund­stücks­be­stän­de sind voll­um­fäng­lich zu erfas­sen und in Bezug auf die not­wen­di­gen Anga­ben aus­zu­wer­ten. Außer­dem ist alle sie­ben Jah­re eine neue Haupt­fest­stel­lung vor­ge­se­hen. Daher ist es sinn­voll, die Daten stets aktu­ell zu hal­ten. Zumal auch grund­sätz­li­che (§ 228 BewG) und ggf. für gemein­nüt­zi­ge Kör­per­schaf­ten spe­zi­el­le (§ 19 GrStG) gesetz­li­che Anzei­ge­pflich­ten bei Ver­hält­nis­än­de­run­gen zu beach­ten sind.

Da gera­de die erst­ma­li­ge Daten­er­mitt­lung mit eini­gem Auf­wand ver­bun­den sein kann, soll­ten Unter­neh­men bereits jetzt aktiv wer­den und zumin­dest fol­gen­de Schrit­te in die Wege leiten:

  1. Prü­fung, ob die benö­tig­ten Daten bereits vor­han­den sind. Falls nicht, ers­te Maß­nah­men zur Daten­er­he­bung veranlassen.
  2. Abgleich der tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se mit den vor­lie­gen­den Bescheiden.
  3. Falls not­wen­dig, Schaf­fung eines Sys­tems zur Sicher­stel­lung der Erfül­lung der Anzeigepflichten

Mit den zusam­men­ge­stell­ten Daten kön­nen zu gege­be­ner Zeit (vor­aus­sicht­lich ab Mit­te des nächs­ten Jah­res) dann die not­wen­di­gen Fest­stel­lungs­er­klä­run­gen ein­ge­reicht wer­den.

Erfah­rungs­ge­mäß kön­nen Sach­ver­halts­auf­klä­run­gen im Zusam­men­hang mit der Erhe­bung von Grund­steu­er sehr zeit­in­ten­siv sein. Unse­re Emp­feh­lung ist daher, begin­nen Sie mit der Erfas­sung und Bewer­tung mög­lichst kurz­fris­tig, um den zeit­li­chen Auf­wand noch gut ver­tei­len zu kön­nen.

Selbst­ver­ständ­lich sind wir Ihnen dabei ger­ne behilf­lich und unter­stüt­zen Sie ins­be­son­de­re auch in pro­zes­sua­len Fra­gen. Denn der Auf­wand soll­te am Ende zu einem mög­lichst hohen und dau­er­haf­ten Nut­zen für Sie und Ihr Unter­neh­men führen.