Der BFH hat mit Urteil vom 29.11.2022 die bereits durch das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.06.2021 getroffene Entscheidung bestätigt, dass entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung die Auszahlung des sogenannten KWK-Zuschlags nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für hocheffiziente KWK-Anlagen nicht zu einer Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom führt. Auffassung der Finanzverwaltung […]