Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % steigen, der für Kinderlose von 3,4 % auf 4,0 %. Eltern mit mehr als einem Kind sollen weniger belastet werden.
Non Profit
Im Anschluss an die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (10 K 29/20) vom 11. November 2021 entschied der Bundesfinanzhof am 23. März 2023 in Rechtssache III R 5/22, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen von Sponsoringverträgen regelmäßig ausscheidet. Veröffentlicht wurde das Urteil jüngst am 11. Mai 2023.
Auch wenn viele Grundstückseigentümer nun erst einmal durchatmen, sollte nach Abgabe der letzten Feststellungserklärung das Thema jetzt zu Ende gedacht werden
Mit dem unmittelbar vor Weihnachten veröffentlichten Beschluss vom 3. August 2022 in der Rechtssache R 11/19 entschied der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH), dass die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO ausgeschlossen ist, wenn mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar ist, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und wenn deshalb nicht überprüfbar ist, ob bei allen Sportlern die Ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht. Demnach hätte bereits das Finanzgericht zu Recht entscheiden, dass die durch die sportlichen Veranstaltungen erzielten Umsätze nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG unterliegen.
Das "Märchenbuch" zur umsatzsteuerlichen Organschaft bekommt ein weiteres Kapitel mit der Überschrift: Innenleistungen
Der BFH musste in seinem Urteil vom 17. November 2022 (V R 12/20) Stellung zu den Zweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde beziehen. Eine gewerblich tätige GbR (Klägerin), deren Unternehmensgegenstand im Wesentlichen der Handel mit Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen ist, wendete sich in Form einer Konkurrentenklage gegen die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die durch einen eingetragenen gemeinnützigen Verein (Beigeladene) erbrachten Leistungen. Im Gegensatz zum Beigeladenen unterliegen die Umsätze der Klägerin dem allgemeinen und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.
Die Abrechnung von Arznei- oder Heilmitteln erfolgt in der Praxis auch über Dienstleister. Wie bei der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters mit der Umsatzsteuer zu verfahren ist, hat das FG Baden-Württemberg in erster Instanz entschieden.
Mit Datum vom 12. Januar 2023 veröffentlichte der BFH seine ersten Urteile in diesem Jahr. Darunter auch seine Entscheidung vom 18. August 2022 in Rechtssache V R 15/20, in der er das vorinstanzliche Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 4. Mai 2020 (6 K 53/18) aufhob. Der BFH entschied, dass der nationale Gesetzgeber unionsrechtlich nicht verpflichtet ist, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen. die Festschreibung des Satzungszwecks und die Art seiner Verwirklichung in der Satzung es der Finanzverwaltung ermöglichen soll, die Voraussetzungen der Steuervergünstigung leicht und einwandfrei zu überprüfen. Dies jedoch nicht der Fall sein, wenn in der Satzung auf ausländische Regelungen verwiesen wird, die von nationalen Recht abweichen, und sich auch sonst aus der Satzung selbst nicht ergibt, dass die Anforderungen des nationalen Gemeinnützigkeitsrechts gewahrt werden und wenn nach den Angaben in der Satzung neben einem begünstigten zweck ein nicht begünstigter Zweck verfolgt wird, die Satzung gegen das Gebot der Ausschließlichkeit i.S. von §§ 51 Abs. 1 Satz 1, 56 AO verstößt.
Der BFH musste in seinem Urteil vom 18.08.2022 (V R 49/19) wieder einmal Stellung zu der Zweckbetriebseigenschaft einer Beschäftigungsgesellschaft beziehen.
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