Auch wenn viele Grundstückseigentümer nun erst einmal durchatmen, sollte nach Abgabe der letzten Feststellungserklärung das Thema jetzt zu Ende gedacht werden
Grundsteuer
Jedes Jahr aufs Neue birgt der Jahreswechsel besondere Herausforderungen und Themen. Das gilt insbesondere für das Steuerrecht. Doch längst nicht jede Änderung und Neuerung ist auch für alle gleichermaßen relevant. Damit Sie in den Informationsfluten nicht untergehen, haben wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Themen der Gesundheits- und Sozialbranche und des gemeinnützigen Sektors selektiert und zusammengefasst. Über einige der Themen haben wir Sie bereits im vergangenen Jahr in unserer Rubrik Aktuelles informiert. Werfen Sie gerne auch dort einen Blick hinein und abonnieren Sie unseren Newsletter.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird einmalig vom 31.01.2022 auf den 31.01.2023 verlängert. Viele Beteiligte können kurz durchatmen. Aber wo stehen wir Ende Oktober eigentlich mit der Bearbeitung und was sind die Herausforderungen für gemeinnützige Unternehmen bei der Neubewertung?
Kurz vor Fristende sind erst rund 20 Prozent aller einzureichenden Grundsteuererklärungen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Bund und Länder einigten sich daher am Donnerstag, den 13. Oktober 2022, auf einen gemeinsamen Beschluss: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird einmalig vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert.
Das Thema Grundsteuerreform ist in aller Munde. Wie der straffe Zeitplan in der Zeit vom 01.07. bis zum 31.10.2022 dieses Jahr von den einzelnen Unternehmen umgesetzt werden soll, stellt viele noch vor Herausforderungen.