Kurz vor Fristende sind erst rund 20 Prozent aller einzureichenden Grundsteuererklärungen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Bund und Länder einigten sich daher am Donnerstag, den 13. Oktober 2022, auf einen gemeinsamen Beschluss: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird einmalig vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert.