Mit BMF-Schreiben vom 12.01.2022 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) an diversen Stellen angepasst. Darunter auch umfänglich im Bereich der Regelungen für gemeinnützige Körperschaften. Während viele Regelungen eher redaktioneller Art sind, sind auch an diversen Punkten inhaltlich wichtige Änderungen enthalten. Insbesondere in Bezug auf die Neuregelungen, die sich aus der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im JStG 2020 ergeben haben, gab es noch Anpassungen.
Da im Moment noch keine redaktionell überarbeitete Fassung des AEAO vorliegt, haben wir den letzten Stand des AEAO als Basis genommen und die Anpassungen im Überarbeitungsmodus dort erfasst. Die Änderungen können so aus dem folgenden Dokument leicht und einfach entnommen werden.
Zu folgenden Regelungen sind maßgebliche Änderungen erfolgt:
Wir werden die relevanten Punkte auch in unserem Jahresauftakt-Event eliotax.update22 vorstellen, kommentieren und einordnen. Details zu dem kostenfreien Webinar finden Sie hier: