Finanzverwaltung passt Regelungen zur Gemeinnützigkeit an

Mit BMF-Schrei­ben vom 12.01.2022 hat die Finanz­ver­wal­tung den Anwen­dungs­er­lass zur Abga­ben­ord­nung (AEAO) an diver­sen Stel­len ange­passt. Dar­un­ter auch umfäng­lich im Bereich der Rege­lun­gen für gemein­nüt­zi­ge Kör­per­schaf­ten. Wäh­rend vie­le Rege­lun­gen eher redak­tio­nel­ler Art sind, sind auch an diver­sen Punk­ten inhalt­lich wich­ti­ge Ände­run­gen ent­hal­ten. Ins­be­son­de­re in Bezug auf die Neu­re­ge­lun­gen, die sich aus der Reform des Gemein­nüt­zig­keits­rechts im JStG 2020 erge­ben haben, gab es noch Anpas­sun­gen.

Da im Moment noch kei­ne redak­tio­nell über­ar­bei­te­te Fas­sung des AEAO vor­liegt, haben wir den letz­ten Stand des AEAO als Basis genom­men und die Anpas­sun­gen im Über­ar­bei­tungs­mo­dus dort erfasst. Die Ände­run­gen kön­nen so aus dem fol­gen­den Doku­ment leicht und ein­fach ent­nom­men werden.


Zu fol­gen­den Rege­lun­gen sind maß­geb­li­che Ände­run­gen erfolgt:

  • Poli­ti­sche Bil­dung (Nr. 9 zu § 52) bezieht sich nur auf die Bil­dung als sol­che, nicht die Ein­fluss­nah­me auf die poli­ti­sche Willensbildung.

  • Poli­ti­sche Bil­dung, die ver­sucht die öffent­li­che Mei­nung im Sin­ne der eige­nen Mei­nung zu beein­flus­sen, ist nicht begünstigt.

  • Poli­tik ist kein eigen­stän­di­ger steu­er­be­güns­tig­ter Zweck (Nr. 16 zu § 52), damit ist kei­ne par­tei­po­li­ti­sche Betä­ti­gung mög­lich. Den­noch ist eine Beschäf­ti­gung mit poli­ti­schen Vor­gän­gen zuläs­sig, bis hin zu Stel­lung­nah­men zu tages­po­li­ti­schen Themen.

  • Ver­gü­tun­gen an den Geschäfts­füh­rer einer gemein­nüt­zi­gen Kör­per­schaft (Nr. 25 zu § 55) sind nach Maß­ga­be der Rege­lun­gen zur ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung zu beurteilen.

  • Klar­stel­lung, dass auch Waren­lie­fe­run­gen im Rah­men von Koope­ra­tio­nen begüns­tigt sind (Nr. 5 zu § 57 und Nr. 1 zu § 58).

  • Ent­fall von Detail­re­ge­lun­gen in der Sat­zung bei arbeits­tei­li­ger Zusam­men­ar­beit im Verbund/Konzern (Nr. 8 und 9 zu § 57)

  • Umfang und Details zu Inklusionsbetrieben 


Wir wer­den die rele­van­ten Punk­te auch in unse­rem Jah­res­auf­takt-Event eliotax.update22 vor­stel­len, kom­men­tie­ren und ein­ord­nen. Details zu dem kos­ten­frei­en Web­i­nar fin­den Sie hier: