Grundsteuer – was geht uns das an?

Ein Pro­jekt, das in die­sem Jahr ansteht, um das auch kei­ner (der Grund­stü­cke oder Erb­bau­rech­te hat) vor­bei­kommt, ist die Umset­zung der Grund­steu­er­re­form.

Zum Hin­ter­grund

Die Grund­steu­er ist die ver­läss­lichs­te Ein­nah­me­quel­le der Städ­te und Gemein­den. Dyna­mik war hier in der Ver­gan­gen­heit ein Fremd­wort. Das ändert sich durch die nun begin­nen­de Umset­zung der Grund­steu­er­re­form: Jeder Eigen­tü­mer eines Grund­stücks oder Erb­bau­rechts muss auf den 1.1.2022 sein(e) Grundstück(e) neu bewer­ten las­sen. Schät­zun­gen gehen davon aus, dass min­des­tens 36 Mil­lio­nen Grund­stü­cke betrof­fen sind.
Anlass ist eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 2018, wel­che den Gesetz­ge­ber gezwun­gen hat, die Bewer­tung von Grund­stü­cken für Zwe­cke der Grund­steu­er auf eine neue Grund­la­ge zu stel­len. Der bis­he­ri­ge Ein­heits­wert wird ab 2025 durch den neu­en Grund­steu­er­wert abgelöst.

Aus­wir­kun­gen? Wann, Was, Wie?

Auf den Stich­tag 1.1.2022 wird für alle Grund­stü­cke in Deutsch­land ein Grund­steu­er­wert oder aber eine Steu­er­be­frei­ung für die Grund­steu­er fest­ge­stellt. Grund­la­ge für die­se Fest­stel­lun­gen sind vom Eigen­tü­mer je Grund­stück ein­zu­rei­chen­de, digi­ta­le Steuer­erklärungen oder Auf­stel­lun­gen. Die Finanz­ver­wal­tung wird die Erklä­rungs­ab­ga­be ab dem 1.7.2022 eröff­nen, die Ver­pflich­tung zur Abga­be von Erklä­run­gen wird als All­ge­mein­ver­fü­gung öffent­lich bekannt gemacht. Fris­ten­de für die Abga­be ist nach aktu­el­ler Pla­nung der 31.10.2022.

Auch gemein­nüt­zi­ge Eigen­tü­mer sind davon betrof­fen, denn die Gemein­nüt­zig­keit als sol­che ist kein Garant dafür, dass auch das Grund­stücks­ver­mö­gen von der Grund­steu­er befreit ist. Hier sind durch­aus fein­sin­ni­ge Rechts- und Tat­sa­chen­fra­gen zu würdigen.

Unser White­pa­per

Wir haben die wich­tigs­ten Aspek­te betref­fend die Umset­zung der Reform und die wesent­li­chen Schrit­te zur Vor­be­rei­tung der anste­hen­den Arbei­ten gera­de für gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men in einem 12 sei­ti­gen White­pa­per auf den Punkt gebracht. Hier geht es zu unse­ren Leis­tun­gen sowie zur Anfor­de­rung des Whitepapers!