Ein Projekt, das in diesem Jahr ansteht, um das auch keiner (der Grundstücke oder Erbbaurechte hat) vorbeikommt, ist die Umsetzung der Grundsteuerreform.
Zum Hintergrund
Die Grundsteuer ist die verlässlichste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Dynamik war hier in der Vergangenheit ein Fremdwort. Das ändert sich durch die nun beginnende Umsetzung der Grundsteuerreform: Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder Erbbaurechts muss auf den 1.1.2022 sein(e) Grundstück(e) neu bewerten lassen. Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens 36 Millionen Grundstücke betroffen sind.
Anlass ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welche den Gesetzgeber gezwungen hat, die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer auf eine neue Grundlage zu stellen. Der bisherige Einheitswert wird ab 2025 durch den neuen Grundsteuerwert abgelöst.
Auswirkungen? Wann, Was, Wie?
Auf den Stichtag 1.1.2022 wird für alle Grundstücke in Deutschland ein Grundsteuerwert oder aber eine Steuerbefreiung für die Grundsteuer festgestellt. Grundlage für diese Feststellungen sind vom Eigentümer je Grundstück einzureichende, digitale Steuererklärungen oder Aufstellungen. Die Finanzverwaltung wird die Erklärungsabgabe ab dem 1.7.2022 eröffnen, die Verpflichtung zur Abgabe von Erklärungen wird als Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht. Fristende für die Abgabe ist nach aktueller Planung der 31.10.2022.
Auch gemeinnützige Eigentümer sind davon betroffen, denn die Gemeinnützigkeit als solche ist kein Garant dafür, dass auch das Grundstücksvermögen von der Grundsteuer befreit ist. Hier sind durchaus feinsinnige Rechts- und Tatsachenfragen zu würdigen.
Unser Whitepaper
Wir haben die wichtigsten Aspekte betreffend die Umsetzung der Reform und die wesentlichen Schritte zur Vorbereitung der anstehenden Arbeiten gerade für gemeinnützige Unternehmen in einem 12 seitigen Whitepaper auf den Punkt gebracht. Hier geht es zu unseren Leistungen sowie zur Anforderung des Whitepapers!