Am 3.2.2022 hat das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes veröffentlicht. Das Gesetz muss noch auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Die Beschlussfassung von Bundestag und Bundesrat dürfte erst im April erfolgen. Zwar kann hier noch viel passieren, dennoch lohnt dieser kurze stichpunktartige Überblick auf die Steueränderungen bzw. Steuererleichterungen:
Weitere relevante Maßnahmen sind im Gesetz nicht geregelt. Insbesondere läuft damit (im Moment) die Möglichkeit der Zahlung des Corono-Bonus von 1.500 € zum 31.03.2022 aus.
Der Referentenentwurf kann hier eingesehen werden:
Bundesfinanzministerium – Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)