In dem BFH-Urteil VIII R 9/20 vom 18.04.2023 war der Kläger als Chefarzt in der chirurgischen Abteilung eines Krankenhauses angestellt. Neben seiner festen monatlichen Vergütung wurde ihm in seinem Dienstvertrag das Liquidationsrecht für die Erbringung von wahlärztlichen Leistungen eingeräumt. Er erbrachte diese sowohl in Form von Behandlungen gegenüber stationär untergebrachten Patienten als auch in Form ambulanter Sprechstunden. Für Letztere hatte ihm sein Arbeitgeber eine Nebentätigkeitserlaubnis eingeräumt.
Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % steigen, der für Kinderlose von 3,4 % auf 4,0 %. Eltern mit mehr als einem Kind sollen weniger belastet werden.
Am 25.10.2022 wurde das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet. Folglich findet der ermäßigte Umsatzsteuersatz i. H. v. 7% auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz sowie auf Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 Anwendung. Auf häufige Anwendungsfragen gibt das […]
Der Zinsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts Mit dem am 8. Juli 2021 veröffentlichten Beschluss (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem […]