Am 21.2.2024 hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromissvorschlag zum steuerlichen Wachstumschancengesetz erzielt. Der Kompromiss muss noch am 23.2. vom Bundestag und 22.3.2024 vom Bundesrat offiziell bestätigt werden. Folgende wesentliche Änderungen – aus dem ursprünglichen Gesetz sowie dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses – ergeben sich damit:
