Am 21.2.2024 hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromissvorschlag zum steuerlichen Wachstumschancengesetz erzielt. Der Kompromiss muss noch am 23.2. vom Bundestag und 22.3.2024 vom Bundesrat offiziell bestätigt werden. Folgende wesentliche Änderungen – aus dem ursprünglichen Gesetz sowie dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses – ergeben sich damit:
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Mit Schreiben vom 18. September 2020 äußert sich die Finanzverwaltung nun endlich zu den Anforderungen an eine rückwirkende Rechnungsberichtigung und ändert den Umsatzsteueranwendungserlass entsprechend.
Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können nach dem BFH Urteil vom 23.09.2020 einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin” fallen.