Interne Steuerkontrollsysteme schaffen es in die Betriebsprüfung – Bayern startet Pilotprojekt 

Schon seit eini­gen Jah­ren sind inter­ne Steu­er­kon­troll­sys­te­me – auch sog. Tax Com­pli­ance Manage­ment Sys­te­me (TCMS) – regel­mä­ßig ein The­ma in der Steu­er-Welt. Vie­le Unter­neh­men sind in der Ent­wick­lungs­pha­se eines sol­chen Sys­tems. Nun hat die bay­ri­sche Finanz­ver­wal­tung bekannt­ge­ge­ben, dass sie im Rah­men eines Pilot­pro­jekts begin­nen wird, die inter­nen Steu­er­kon­troll­sys­te­me gezielt in die Betriebs­prü­fun­gen ein­zu­be­zie­hen, um mit den Erkennt­nis­sen dar­aus die Prü­fungs­me­tho­den wei­ter­zu­ent­wi­ckeln (vgl. Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen und für Hei­mat, Pres­se­mit­tei­lung v. 24.02.2022). Laut dem bay­ri­schen Staats­mi­nis­ter der Finan­zen und für Hei­mat Albert Für­a­cker sol­len Unter­neh­men, die sich gegen­über der Finanz­ver­wal­tung trans­pa­rent zei­gen, von einer schnel­le­ren Abwick­lung der Prü­fun­gen und damit frü­he­ren Rechts­si­cher­heit pro­fi­tie­ren können. 

Dies steht auch ganz im Kon­text des neu­en Koali­ti­ons­ver­tra­ges. Hier wird näm­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es im Bereich der Unter­neh­mens­be­steue­rung ein Anlie­gen sei, die Steu­er­prü­fung zu moder­ni­sie­ren und zu beschleu­ni­gen. Vor allem sol­le hier ein Fokus auf ver­bes­ser­te Schnitt­stel­len, Stan­dar­di­sie­rung und den sinn­vol­len Ein­satz neu­er Tech­no­lo­gien gelegt wer­den (vgl. Koali­ti­ons­ver­trag 2021–2025, „Mehr Fort­schritt wagen – Bünd­nis für Frei­heit, Gerech­tig­keit und Nach­hal­tig­keit“, zwi­schen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP v. 24.11.2021, S. 166). 

Doch was bedeu­tet das kon­kret?  

Durch die Inte­gra­ti­on des unter­neh­mens­ei­ge­nen TCMS in die Betriebs­prü­fun­gen setzt die Finanz­ver­wal­tung genau hier an und erlangt Erkennt­nis­se über die Wir­kungs­wei­se von Kon­troll­sys­te­men. Ziel ist es, sich von der Wirk­sam­keit des TCMS zu über­zeu­gen und so das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen Prü­fer und Unter­neh­men dau­er­haft zu stär­ken. Über­all dort, wo ein TCMS wirk­sam ein­ge­setzt wird, wür­den Prü­fungs­hand­lun­gen obso­let, Betriebs­prü­fun­gen könn­ten kür­zer aus­fal­len und idea­ler­wei­se zeit­na­her stattfinden. 

Was bedeu­tet das für die Gesund­heits- und Sozi­al­wirt­schaft? 

Auch im Bereich der Gesund­heits- und Sozi­al­wirt­schaft haben sich bereits vie­le Unter­neh­men auf den Weg gemacht, ein indi­vi­dua­li­sier­tes TCMS ein­zu­füh­ren. Dass sich der Auf­wand loh­nen soll, gibt nun auch ganz deut­lich das Pilot­pro­jekt der bay­ri­schen Finanz­ver­wal­tung zu erken­nen. Zur­zeit lösen Betriebs­prü­fun­gen meist viel Auf­wand aus und lan­ge zurück­lie­gen­de Zeit­räu­me wer­den geprüft. Dabei birgt gera­de die Wie­der­ho­lung von Feh­lern häu­fig gro­ße Risi­ken in sich. Wird ein lern­fä­hi­ges TCMS imple­men­tiert, gibt es den im Unter­neh­men han­deln­den Per­so­nen Sicher­heit, ver­mei­det steu­er­li­che Feh­ler­quel­len und dient im Beson­de­ren den steu­er­be­güns­tig­ten Kör­per­schaf­ten zum Erhalt ihrer Gemein­nüt­zig­keit. Der zuneh­men­den Kom­ple­xi­tät von Steu­er­ge­setz­ge­bung sowie der hohen Fre­quenz von ein­schlä­gi­ger Recht­spre­chung und deren engen Aus­le­gung durch die Finanz­ver­wal­tung kann mit einem TCMS wirk­sam begeg­net werden. 

Es ist noch nicht zu spät, sich mit der Ein­füh­rung eines TCMS aus­ein­an­der­zu­set­zen. Um die Vor­tei­le zum Bei­spiel im Rah­men der nächs­ten Betriebs­prü­fung nut­zen zu kön­nen, soll­te dem­nächst damit begon­nen werden. 

Die Ent­wick­lung eines TCMS ist zwar sehr indi­vi­du­ell, muss aber nicht immer rie­si­ge Dimen­sio­nen anneh­men. Viel­fach kann an vor­han­de­ne Struk­tu­ren und Instru­men­ten ange­knüpft wer­den. Ger­ne ste­hen wir bei Fra­gen zur Ver­fü­gung und beglei­ten Sie durch das Pro­jekt „Ein­füh­rung eines TCMS“. Erfah­ren Sie dazu mehr auf unse­rer Website. 

Pre­view: Lesen Sie dem­nächst den Bei­trag „Aberken­nung der Gemein­nüt­zig­keit – wenn die rote Linie über­schrit­ten ist.“ in der Zeit­schrift DStR von unse­ren Kol­le­gen Björn Seeck und Alex­an­der Wackerbeck.