Schon seit einigen Jahren sind interne Steuerkontrollsysteme – auch sog. Tax Compliance Management Systeme (TCMS) – regelmäßig ein Thema in der Steuer-Welt. Viele Unternehmen sind in der Entwicklungsphase eines solchen Systems. Nun hat die bayrische Finanzverwaltung bekanntgegeben, dass sie im Rahmen eines Pilotprojekts beginnen wird, die internen Steuerkontrollsysteme gezielt in die Betriebsprüfungen einzubeziehen, um mit den Erkenntnissen daraus die Prüfungsmethoden weiterzuentwickeln (vgl. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. 24.02.2022). Laut dem bayrischen Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker sollen Unternehmen, die sich gegenüber der Finanzverwaltung transparent zeigen, von einer schnelleren Abwicklung der Prüfungen und damit früheren Rechtssicherheit profitieren können.
Dies steht auch ganz im Kontext des neuen Koalitionsvertrages. Hier wird nämlich darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Unternehmensbesteuerung ein Anliegen sei, die Steuerprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen. Vor allem solle hier ein Fokus auf verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien gelegt werden (vgl. Koalitionsvertrag 2021–2025, „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP v. 24.11.2021, S. 166).
Doch was bedeutet das konkret?
Durch die Integration des unternehmenseigenen TCMS in die Betriebsprüfungen setzt die Finanzverwaltung genau hier an und erlangt Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Kontrollsystemen. Ziel ist es, sich von der Wirksamkeit des TCMS zu überzeugen und so das Vertrauensverhältnis zwischen Prüfer und Unternehmen dauerhaft zu stärken. Überall dort, wo ein TCMS wirksam eingesetzt wird, würden Prüfungshandlungen obsolet, Betriebsprüfungen könnten kürzer ausfallen und idealerweise zeitnaher stattfinden.
Was bedeutet das für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft?
Auch im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft haben sich bereits viele Unternehmen auf den Weg gemacht, ein individualisiertes TCMS einzuführen. Dass sich der Aufwand lohnen soll, gibt nun auch ganz deutlich das Pilotprojekt der bayrischen Finanzverwaltung zu erkennen. Zurzeit lösen Betriebsprüfungen meist viel Aufwand aus und lange zurückliegende Zeiträume werden geprüft. Dabei birgt gerade die Wiederholung von Fehlern häufig große Risiken in sich. Wird ein lernfähiges TCMS implementiert, gibt es den im Unternehmen handelnden Personen Sicherheit, vermeidet steuerliche Fehlerquellen und dient im Besonderen den steuerbegünstigten Körperschaften zum Erhalt ihrer Gemeinnützigkeit. Der zunehmenden Komplexität von Steuergesetzgebung sowie der hohen Frequenz von einschlägiger Rechtsprechung und deren engen Auslegung durch die Finanzverwaltung kann mit einem TCMS wirksam begegnet werden.
Es ist noch nicht zu spät, sich mit der Einführung eines TCMS auseinanderzusetzen. Um die Vorteile zum Beispiel im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung nutzen zu können, sollte demnächst damit begonnen werden.
Die Entwicklung eines TCMS ist zwar sehr individuell, muss aber nicht immer riesige Dimensionen annehmen. Vielfach kann an vorhandene Strukturen und Instrumenten angeknüpft werden. Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung und begleiten Sie durch das Projekt „Einführung eines TCMS“. Erfahren Sie dazu mehr auf unserer Website.
Preview: Lesen Sie demnächst den Beitrag „Aberkennung der Gemeinnützigkeit – wenn die rote Linie überschritten ist.“ in der Zeitschrift DStR von unseren Kollegen Björn Seeck und Alexander Wackerbeck.