Knapp 40 % der der Bevölkerung ab 14 Jahren engagieren sich regelmäßig oder gelegentlich ehrenamtlich (FWS 2019). Für viele gemeinnützige Organisationen ist die Unterstützung durch Ehrenamtliche von zentraler Bedeutung. Ob in der Pflege, im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements oder zuletzt in Test- und Impfzentren. Ohne Ehrenamtliche wäre die Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Deutschland bei weitem nicht so stark. Für ihren Einsatz können Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten. Doch wie ist das steuerrechtlich zu beurteilen? Nachfolgend erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie als ehrenamtlich Tätiger einen Anspruch auf einen Freibetrag haben und inwiefern eine Berücksichtigung von Werbungskosten/Betriebsausgaben möglich ist. Sie sind Arbeitgeber und bei Ihnen sind Ehrenamtliche tätig? Erfahren Sie im Beitrag ebenfalls, was im Rahmen einer steuerfreien Auszahlung zu beachten ist.
Jährliche Archive: 2021
Um die Manipulation an elektronischen Aufzeichnungssystemen zu erschweren, wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 die sogenannte Kassen-Nachschau in die Steuergesetze (§ 146b AO) eingeführt. Mittels dieser schuf der Gesetzgeber für die Finanzverwaltung ein weiteres Instrumentarium zur Überprüfung von Kassensystemen und deren Ordnungsmäßigkeit. […]
Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 16.04.2021, 1 K 2249/17 U) hat sich vor Kurzem mit der Umsatzsteuerpflicht im Bereich physiotherapeutischer und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen auseinandergesetzt, die ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung vorgenommen werden. Der Fall: Die Klägerin, eine Gesundheitsdienstleisterin im Bereich der Physiotherapie, war der Ansicht, dass physiotherapeutische Leistungen […]
Am 7. September 2021 hat die Finanzverwaltung zum Zweiten Steuerforum in Berlin eingeladen. Dort wurde auch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts besprochen. Hier die wesentlichen Fakten dazu!
Vor Umstellung auf Elektromobilität sollten auch die steuerlichen Fragestellungen abschließend geklärt werden. - Sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht.
Die Finanzverwaltung passt ihre enge Auffassung an, wonach bei Erziehungsstellen unter Einbindung freier Träger der Jugendhilfe eine Einkommensteuerbefreiung möglich ist. Freie Träger sind gefordert Voraussetzungen zu schaffen.
Seit dem 01.01.2015 ist gesetzlich geregelt, wie sich die Höhe der Zuwendung des Arbeitgebers aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung ermittelt. So werden nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG alle Aufwendungen für die Veranstaltung (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) des Arbeitgebers zusammengerechnet und durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. […]
Das Bundesfinanzministerium hat am 6.8.2021 seine Interpretation zu den Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 veröffentlicht. Am 17.08.2021 haben wir dazu eine Live-Informationsveranstaltung durchgeführt.
Gemeinnützige Einrichtungen haben zum Teil unangenehme Erfahrungen mit der sog. Einspeisefiktion gemacht - möglicherweise ist diese bald passé