Nun hat auch der Bundesrat am vergangenen Freitag (25. Mai 2021) wie erwartet zugestimmt: Für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 gilt bei steuerlicher Beratung eine verlängerte Frist. Die Steuererklärungen 2020 sind spätestens bis zum 31. Mai 2022 abzugeben. Doch wie schon bei den Steuererklärungen 2019 ist unsere Empfehlung, diese Frist nicht unnötig auszureizen.
Was spricht trotz der Fristverlängerung für eine frühzeitige Abgabe der Steuererklärungen?
- Wer kann sich davon freimachen? Schon bereits ein Jahr später können Rückfragen zu einzelnen Sachverhalten zusätzlichen Aufwand für Sie zur Informationsbeschaffung bedeuten. Noch ein Jahr weiter liegen die einzelnen Sachverhalte bereits zwei Jahre in der Vergangenheit und sind noch weniger präsent.
- Vermeidung ungünstiger Zinsfestsetzungen im Nachhinein: Darüber hinaus kann es durch die späte Abgabe zu Verzögerungen bei Betriebsprüfungen kommen. Je später diese stattfinden, desto höher könnten ggf. zu zahlende Nachzahlungszinsen ausfallen.
- Sicherlich spricht es auch für eine gute Organisation der steuerlichen Prozesse im Unternehmen, wenn trotz der aktuell belastenden Zeiten die Steuererklärungen schnellstmöglich beim Finanzamt eingereicht und Fristen nicht bis zum letzten Tag ausgereizt werden.
- Bei prüfungspflichtigen Unternehmen kommt hinzu, dass die Jahresabschlussarbeiten nicht verschoben werden können und somit stärker mit dem Erstellungsprozess der Steuererklärungen kollidieren.
- Abrechnung über das vergangene Jahr: Durch die Steuererklärungen wird berechnet, ob aufgrund verminderter Vorauszahlungen noch Nachzahlungen zu erwarten sind. – Für die aktuelle Liquiditätsplanung also unerlässlich.
- Vermeidung langer Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern: Insbesondere steuerbegünstigte Körperschaften haben Interesse an einer möglichst frühzeitigen Bekanntgabe des neuen Freistellungsbescheides. Denn dieser ist notwendig, um Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu können und die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug zu erhalten.
Die Pflichten im Unternehmen werden vor allem in Krisenzeiten nicht weniger. Gerade dann sind die interne Organisation und Planung umso wichtiger. Getreu dem Motto „Was Du heute kannst besorgen, verschiebe nicht auf morgen” gehören auch die Abgabe bzw. Vorbereitung der Steuererklärungen zu den wesentlichen unternehmerischen Pflichten, die nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung behilflich und unterstützen Sie.
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