Ein Update zum Entwurf des Verbandssanktionengesetzes und was sich sonst noch ändert.
Wie ist der aktuelle Stand zur Einführung des Verbandssanktionengesetzes, was hat es mit der DIN ISO 37301 auf sich und in welchem Zusammenhang steht das mit einer proaktiven, nachhaltigen Steuerberatung? Diesen Fragen widmen wir uns im folgenden Beitrag.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
In unserem Beitrag „Verbandssanktionengesetz: Fluch und Segen zugleich?“ vom 31. März 2021 haben wir darüber berichtet, was dieses Gesetzvorhaben mit sich bringt, wen es betrifft und was zu tun ist, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Bisweilen ruht der See still, was die Umsetzung dieser Reformüberlegungen angeht. Konkretes zum Zeitplan gibt es weiterhin nicht. Dennoch zeigen die Vielzahl der Publikationen und geführten Diskussionen zu diesem Thema, wie essentiell wichtig die Einführung eines Unternehmensstrafrechts hierzulande zu sein scheint – auch wenn jeder natürlich hofft, damit selbst nie in Berührung zu kommen. Da in der jüngeren Vergangenheit in der Öffentlichkeit zunehmend auch gemeinnützige Organisationen, Kirche und Parteien mit (vermeintlich) strafrechtlich relevantem Fehlverhalten auffallen, steht zu befürchten, dass das Gesetz nicht nur rein wirtschaftlich orientierte Unternehmen betreffen können wird. Gleichwohl ist zu wünschen, dass der Gesetzgeber mit dem Reformbestreben nicht überreguliert und bald jedes Unternehmen unter Generalverdacht stellt, das sich nicht im vorauseilenden Gehorsam einem bis ins Detail ausgeklügelten Compliance-Management-System unterwirft. Ebenso wichtig wäre aus Praxissicht, dass die vielfältigen „Stakeholder“ eines Compliance-Management-Systems ihre Erwartungen gleichschalten. Eine gewisse Standardisierung dürfte daher für alle Beteiligten – seien es die Unternehmen einerseits und die Strafverfolgungsbehörden andererseits – von immensem Vorteil sein.
Standards können helfen
Und siehe da, die finalisierte, internationale Norm ISO 37301 wurde im April 2021 veröffentlicht und der DIN Spiegelausschuss (Deutsches Institut für Normung) hat sich bereits für die nationale Übernahme als DIN ISO 37301 ausgesprochen. Mit ihrer Veröffentlichung wird die deutsche Fassung der DIN ISO 37301 „Compliance-Managementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“ den zurzeit in Deutschland geltenden Compliance-Standard DIN ISO 19600 „Compliance-Managementsysteme – Leitlinien“ ablösen. Mit der Umsetzung der DIN ISO 37301 dürfte dem Vernehmen nach dieses Jahr noch zu rechnen sein. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Normen liegt darin, dass die DIN ISO 19600 Empfehlungen für den Aufbau, die Entwicklung, die Umsetzung, die Bewertung, die Aufrechterhaltung und die Verbesserung eines wirksamen Compliance-Management-Systems innerhalb einer Organisation hat. Die DIN ISO 19600 hat folglich (nur) empfehlenden Charakter. Deren nicht verpflichtende Standards ermöglichen eine Überprüfung durch den IDW PS 980. Die DIN ISO 37301 wird nicht empfehlenden, sondern verpflichtenden Charakter für wesentliche Bestandteile eines adäquaten und wirksamen Compliance-Management-Systems haben. Auf diese Weise sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die Wirksamkeit ihres Compliance-Management-Systems von einer unabhängigen Stelle überprüfen und zertifizieren zu lassen. Herauszustellen ist, dass die ISO 37301 deutlich auf die Etablierung einer Compliance-Kultur abstellen wird.
Mehrwert einer proaktiven Steuerberatung
Gerade im Tax-Compliance spielen die Compliance-Kultur und Kommunikation eine zentrale Rolle. Nur, wenn es gelingt, dass ein Tax-Compliance-Management-System Einzug in den praktischen Alltag hält, wird es seine volle Wirkung entfalten. Vorgelebt von den gesetzlichen Vertretern kann es durch gut informierte Mitarbeiter im Alltag dazu beitragen, gesetzeskonformes Verhalten zu fördern, Irrtümer zu vermeiden und den Umgang mit Fehlern zu professionalisieren. Eine proaktive Steuerberatung leistet hierbei einen immensen Beitrag; Selbstverständlich bei der Einführung eines wirksamen Tax-Compliance-Management-Systems, insbesondere aber bei der praktischen Etablierung eines solchen Systems. Durch eine Regelkommunikation zwischen den gesetzlichen Vertretern eines Unternehmens, den verantwortlichen Personen im Bereich Finanzen und dem zuständigen Steuerberater können relevante Sachverhalte und anstehende Unternehmensentscheidung frühzeitig unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte beurteilt werden. Vertiefte Kenntnisse des Steuerberaters zu Unternehmenssachverhalten können aus steuerlicher Perspektive in Mitarbeiterschulungen zur Sensibilisierung beitragen. Nicht zuletzt dienen regelmäßige Schulungen im Steuerrecht dazu, dass Mitarbeiter über Pflichten informiert sind und nachhaltig ein Risikobewusstsein entwickeln. So entsteht sukzessive eine (Tax-)Compliance-Kultur im Unternehmen, die – trotz ständiger Gesetzesänderungen und Fortschreibung der Rechtsprechung – stets aktuell ist und sich fortlaufend weiterentwickelt.
Wir bieten Ihnen den Mehrwert einer proaktiven, nachhaltigen Steuerberatung, denn Tax-Compliance ist in unserem Beratungsansatz elioTAX.management tief verwurzelt. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
UPDATE vom 17.06.2021 – Der Gesetzesentwurf zum Verbandssanktionengesetz ist gescheitert.
Mit dem Gesetz zu Unternehmenssanktionen wollte die Koalition wirtschaftliche Kriminalität bekämpfen. Nun ist der Entwurf endgültig ad acta gelegt worden. Gegenwind kam vor allem aus der Unionsfraktion (Bericht der FAZ vom 09.06.2021). Vorerst können Verbände daher aufatmen. Aber die Wahlprogramme einiger Parteien deuten darauf hin, dass das Unternehmensstrafrecht in der kommenden Legislaturperiode in die nächste Runde gehen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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