project.Grundsteuer

Jetzt kos­ten­frei anfordern!

Grund­steu­er – was geht uns das an?
Ein White­pa­per für Unter­neh­men in der Gesund­heits- und Sozialwirtschaft 

Zum 1.1.2022 sind alle rd. 36 Mil­lio­nen Grund­stü­cke und Erb­bau­rech­te von der Finanz­ver­wal­tung zu bewer­ten. Der so fest­ge­stell­te Grund­be­sitz­wert löst ab dem 1.1.2025 den bis­he­ri­gen Ein­heits­wert für Zwe­cke der Grund­steu­er ab. Seit dem Stich­tag 1.1.1964 bzw. 1.1.1935 ist das die ers­te voll­stän­di­ge und lücken­lo­se Bewer­tung und Über­prü­fung aller Grund­stü­cke und Erb­bau­rech­te. Mit der Bewer­tung auf den Haupt­fest­stel­lungs­zeit­punkt 1.1.2022 erfolgt auch eine Über­prü­fung für die Inan­spruch­nah­me von Steu­er­be­frei­un­gen bei der Grund­steu­er.

Somit müs­sen ins­be­son­de­re gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men die Art und Wei­se der Nut­zung ihrer Lie­gen­schaf­ten ana­ly­sie­ren sowie beur­tei­len und dar­stel­len, ob wei­ter­hin eine Befrei­ung von der Grund­steu­er ange­nom­men wer­den kann.

Wei­te­re Details dazu sowie all­ge­mei­ne Hin­wei­se kön­nen Sie unse­rem kos­ten­frei­en White­pa­per ent­neh­men. Dar­in fin­den Sie auch eine Auf­stel­lung der grund­stücks­be­zo­ge­nen Daten, die für eine Beur­tei­lung not­wen­dig sind.

Ihre Anfor­de­rung konn­te nicht gespei­chert wer­den. Bit­te ver­su­chen Sie es erneut. 
Ihre Anfor­de­rung wur­de versendet. 

Um das White­pa­per zu erhal­ten, tra­gen Sie bit­te hier Ihre Kon­takt­da­ten ein. Wir wer­den Ihnen dann per E‑Mail einen Down­load-Link zusenden.

Wir ver­wen­den Sen­din­blue als unse­re Mar­ke­ting-Platt­form. Wenn Sie das For­mu­lar aus­fül­len und absen­den, bestä­ti­gen Sie, dass die von Ihnen ange­ge­be­nen Infor­ma­tio­nen an Sen­din­blue zur Bear­bei­tung gemäß den Nut­zungs­be­din­gun­gen über­tra­gen werden. 

Soll­ten Sie Schwie­rig­kei­ten haben, das For­mu­lar zu ver­sen­den, schi­cken Sie uns bit­te eine E‑Mail an kontakt@eliotax.de

Daten­er­he­bung und Bewertung

Die Bewer­tung für die Grund­steu­er ver­langt vor allem Eins: „Vie­le Daten!”

Wir brin­gen es auf den Punkt: Zusam­men mit Ihnen tra­gen wir die not­wen­di­gen Daten zusam­men um die Abga­be von Steuer­erklärungen vor­zu­be­rei­ten. Dabei gehen wir ergeb­nis­ori­en­tiert vor: Zunächst prü­fen wir anhand der kon­kre­ten Nut­zung, ob eine voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Steu­er­be­frei­ung vor­liegt. Das Ergeb­nis doku­men­tie­ren wir so, dass dar­aus leicht und ein­fach eine Mit­tei­lung an die Finanz­ver­wal­tung erfol­gen kann.

Steu­er­erklä­rung

Was gemacht wer­den muss, soll­te ver­läss­lich gemacht werden!

Für jedes Grund­stück wird min­des­tens eine Mit­tei­lung über die Inan­spruch­nah­me einer Steu­er­be­frei­ung not­wen­dig wer­den. In vie­len Fäl­len, näm­lich immer dann, wenn nur ein Bereich eines Grund­stücks grund­steu­er­pflich­tig ist, wird auch eine Steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben sein. Wir erstel­len und ver­sen­den die Anga­ben, so dass Sie dem Finanz­amt mit höchs­ter Sorg­falt, pünkt­lich, voll­stän­dig & rich­tig berichten!

  • Festel­lungs­er­klä­rung für die Bewer­tung des Grundvermögens

  • Bean­tra­gung und Abstim­mung von Steuerbefreiungen

  • Kur­ze Wege durch digi­ta­le und effi­zi­en­te Zusammenarbeit

  • Hohe Bear­bei­tungs­qua­li­tät und aus­sa­ge­kräf­ti­ge Auswertungen

  • Prü­fung von Feststellungsbescheiden

elioTAX.compliance

Feh­ler machen ist menschlich! 

Die Bewer­tung auf den 1.1.2022 ist für die nächs­ten sie­ben Jah­re zunächst ein „ein­ma­li­ges” Pro­jekt. In der Zwi­schen­zeit gilt es aber Ver­än­de­run­gen an der steu­er­li­chen Rele­vanz im Blick zu behal­ten und bei Bedarf Pro­zes­se anzu­sto­ßen. Aus unse­rer Erfah­rung im Bereich Tax Com­pli­ance bera­ten wir Sie dazu, wie sicher­ge­stellt wird, dass auch in Zukunft alles rich­tig läuft!


Ihre Ansprech­part­ner