Jetzt kostenfrei anfordern!
Grundsteuer – was geht uns das an?
Ein Whitepaper für Unternehmen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Zum 1.1.2022 sind alle rd. 36 Millionen Grundstücke und Erbbaurechte von der Finanzverwaltung zu bewerten. Der so festgestellte Grundbesitzwert löst ab dem 1.1.2025 den bisherigen Einheitswert für Zwecke der Grundsteuer ab. Seit dem Stichtag 1.1.1964 bzw. 1.1.1935 ist das die erste vollständige und lückenlose Bewertung und Überprüfung aller Grundstücke und Erbbaurechte. Mit der Bewertung auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 erfolgt auch eine Überprüfung für die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen bei der Grundsteuer.
Somit müssen insbesondere gemeinnützige Unternehmen die Art und Weise der Nutzung ihrer Liegenschaften analysieren sowie beurteilen und darstellen, ob weiterhin eine Befreiung von der Grundsteuer angenommen werden kann.
Weitere Details dazu sowie allgemeine Hinweise können Sie unserem kostenfreien Whitepaper entnehmen. Darin finden Sie auch eine Aufstellung der grundstücksbezogenen Daten, die für eine Beurteilung notwendig sind.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, das Formular zu versenden, schicken Sie uns bitte eine E‑Mail an kontakt@eliotax.de
Die Bewertung für die Grundsteuer verlangt vor allem Eins: „Viele Daten!”
Wir bringen es auf den Punkt: Zusammen mit Ihnen tragen wir die notwendigen Daten zusammen um die Abgabe von Steuererklärungen vorzubereiten. Dabei gehen wir ergebnisorientiert vor: Zunächst prüfen wir anhand der konkreten Nutzung, ob eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung vorliegt. Das Ergebnis dokumentieren wir so, dass daraus leicht und einfach eine Mitteilung an die Finanzverwaltung erfolgen kann.
Was gemacht werden muss, sollte verlässlich gemacht werden!
Für jedes Grundstück wird mindestens eine Mitteilung über die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung notwendig werden. In vielen Fällen, nämlich immer dann, wenn nur ein Bereich eines Grundstücks grundsteuerpflichtig ist, wird auch eine Steuererklärung abzugeben sein. Wir erstellen und versenden die Angaben, so dass Sie dem Finanzamt mit höchster Sorgfalt, pünktlich, vollständig & richtig berichten!
Fehler machen ist menschlich!
Die Bewertung auf den 1.1.2022 ist für die nächsten sieben Jahre zunächst ein „einmaliges” Projekt. In der Zwischenzeit gilt es aber Veränderungen an der steuerlichen Relevanz im Blick zu behalten und bei Bedarf Prozesse anzustoßen. Aus unserer Erfahrung im Bereich Tax Compliance beraten wir Sie dazu, wie sichergestellt wird, dass auch in Zukunft alles richtig läuft!
Ihre Ansprechpartner