Knapp 40 % der der Bevölkerung ab 14 Jahren engagieren sich regelmäßig oder gelegentlich ehrenamtlich (FWS 2019). Für viele gemeinnützige Organisationen ist die Unterstützung durch Ehrenamtliche von zentraler Bedeutung. Ob in der Pflege, im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements oder zuletzt in Test- und Impfzentren. Ohne Ehrenamtliche wäre die Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Deutschland bei weitem nicht so stark. Für ihren Einsatz können Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten. Doch wie ist das steuerrechtlich zu beurteilen? Nachfolgend erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie als ehrenamtlich Tätiger einen Anspruch auf einen Freibetrag haben und inwiefern eine Berücksichtigung von Werbungskosten/Betriebsausgaben möglich ist. Sie sind Arbeitgeber und bei Ihnen sind Ehrenamtliche tätig? Erfahren Sie im Beitrag ebenfalls, was im Rahmen einer steuerfreien Auszahlung zu beachten ist.
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Vor Umstellung auf Elektromobilität sollten auch die steuerlichen Fragestellungen abschließend geklärt werden. - Sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht.
Die Finanzverwaltung passt ihre enge Auffassung an, wonach bei Erziehungsstellen unter Einbindung freier Träger der Jugendhilfe eine Einkommensteuerbefreiung möglich ist. Freie Träger sind gefordert Voraussetzungen zu schaffen.
Seit dem 01.01.2015 ist gesetzlich geregelt, wie sich die Höhe der Zuwendung des Arbeitgebers aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung ermittelt. So werden nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG alle Aufwendungen für die Veranstaltung (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) des Arbeitgebers zusammengerechnet und durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. […]
Die Nutzung eines Einsatzfahrzeuges während des Bereitschaftsdienstes für private Zwecke ist nicht lohnsteuerbar.
Auch für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 soll eine verlängerte Frist gelten: Ende Mai 2022. Viele Gründe sprechen jedoch für eine frühzeitige Abgabe.
Das BMF hat mit einer sog. Umsetzungshilfe Einzelheiten zur Anwendung der Steuerbefreiung von Gesundheitsförderungsleistungen geregelt
In ihrer Meldung vom 3.5.2021 informiert die OFD Karlsruhe über die Grundsätze zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
Das FG Rheinland-Pfalz hatte auch zu klären, ob der Spendenabzug im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zulässig ist