Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung der freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren festgelegt.
Jährliche Archive: 2021
Der Bundesrat hat am 12.02.2021 der Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt.
Das FG Hessen hat mit Urteil vom 25.11.2020 entschieden, dass die Überlassung eines Jobtickets nicht zwangsläufig einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil beim Mitarbeiter zur Folge hat.
Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können nach dem BFH Urteil vom 23.09.2020 einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen.
Mit dem Erlass setzt die Finanzverwaltung die BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG um und gibt ihre restriktive Auffassung an vielen Stellen auf.
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 wurde die weitreichendste Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes seit vielen Jahre beschlossen. Etliche Regelungen bieten den steuerbegünstigten Körperschaften nun mehr Handlungsspielraum.
Bis zur Entscheidung des "richtigen" Umsatzsteuersatzes für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an ambulante Patienten wird wohl noch einige Zeit vergehen. Betroffene Krankenhäuser sind daher gut beraten, sich alle Möglichkeiten offen zu halten.
Die Erfüllung der Beschäftigungsquote ist für Inklusionsbetriebe von zentraler Bedeutung für die Anerkennung als Zweckbetrieb. Durch die BFH Rechtsprechung ergeben sich nun neue Berechnungsmöglichkeiten.
Sollten Aktien oder andere Wertpapiere um den Dividendenstichtag erst angekauft und sodann wieder verkauft worden sein, besteht ggf. eine Anzeigepflicht.