Die Abrechnung von Arznei- oder Heilmitteln erfolgt in der Praxis auch über Dienstleister. Wie bei der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters mit der Umsatzsteuer zu verfahren ist, hat das FG Baden-Württemberg in erster Instanz entschieden.
Bisher ging es um die Frage, ob an ambulant behandelte Patienten abgegebene Fertigarzneimittel mit 7 % oder 19 % der Umsatzsteuer unterliegen. Nun ist die Frage noch auf umsatzsteuerfrei auszuweiten
Nachdem bereits die Befreiung des Fahrschulunterrichtes versagt wurde, sieht der EuGH auch Schwimmunterricht als umsatzsteuerpflichtig an. Dies hat auch Auswirkungen auf andere Bildungsleistungen