Am 7. September 2021 hat die Finanzverwaltung zum Zweiten Steuerforum in Berlin eingeladen. Dort wurde auch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts besprochen. Hier die wesentlichen Fakten dazu!
Christoph Beine
Die Finanzverwaltung passt ihre enge Auffassung an, wonach bei Erziehungsstellen unter Einbindung freier Träger der Jugendhilfe eine Einkommensteuerbefreiung möglich ist. Freie Träger sind gefordert Voraussetzungen zu schaffen.
Seit dem 01.01.2015 ist gesetzlich geregelt, wie sich die Höhe der Zuwendung des Arbeitgebers aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung ermittelt. So werden nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG alle Aufwendungen für die Veranstaltung (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) des Arbeitgebers zusammengerechnet und durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. […]
Das Bundesfinanzministerium hat am 6.8.2021 seine Interpretation zu den Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 veröffentlicht. Am 17.08.2021 haben wir dazu eine Live-Informationsveranstaltung durchgeführt.
Das BMF hat mit einer sog. Umsetzungshilfe Einzelheiten zur Anwendung der Steuerbefreiung von Gesundheitsförderungsleistungen geregelt
Im Bundestag wird aktuell über das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts verhandelt. Interessante Ansätze lassen sich daraus ableiten. Ob das Gesetz wie geplant zum 1.1.2022 in Kraft tritt, kann indes noch nicht gesagt werden.
Bei der in der Koalition umstrittenen Reform gegen Schlupflöcher bei der Grunderwerbsteuer deutet sich Bewegung an
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist Personal in Impf- oder Testzentren regelmäßig nichtselbständig beschäftigt. Dies hat erhebliche lohnsteuerliche Bedeutung