Die Abrechnung von Arznei- oder Heilmitteln erfolgt in der Praxis auch über Dienstleister. Wie bei der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters mit der Umsatzsteuer zu verfahren ist, hat das FG Baden-Württemberg in erster Instanz entschieden.
Umsatzsteuer
Jedes Jahr aufs Neue birgt der Jahreswechsel besondere Herausforderungen und Themen. Das gilt insbesondere für das Steuerrecht. Doch längst nicht jede Änderung und Neuerung ist auch für alle gleichermaßen relevant. Damit Sie in den Informationsfluten nicht untergehen, haben wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Themen der Gesundheits- und Sozialbranche und des gemeinnützigen Sektors selektiert und zusammengefasst. Über einige der Themen haben wir Sie bereits im vergangenen Jahr in unserer Rubrik Aktuelles informiert. Werfen Sie gerne auch dort einen Blick hinein und abonnieren Sie unseren Newsletter.
Am 25.10.2022 wurde das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet. Folglich findet der ermäßigte Umsatzsteuersatz i. H. v. 7% auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz sowie auf Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 Anwendung. Auf häufige Anwendungsfragen gibt das […]
Gemeinnützigkeitsrechtliche und umsatzsteuerliche Informationen, die notwendig für eine fehlerfreie Durchführung von Aktivitäten im Ausland sind.
Der Bundestag hat am 22.09.2022 das "Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen" beschlossen. Nur die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Der V. Senat des BFH urteile am 21. April 2022 über die Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb einer Cafeteria eines Altersheims: Betreibt ein Altersheim mit umfassender Verpflegung der Heimbewohner auch eine Cafeteria, die zusätzlich entgeltlich Getränke und Speisen an Heimbewohner und deren Besucher abgibt, sind die Umsätze aus dem Betrieb der Cafeteria nicht gemäß § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG steuerfrei. Der Betrieb der Cafeteria ist in einem solchen Fall für die Pflege und Versorgung der Heimbewohner nicht unerlässlich.
Sportvereine können sich nicht auf unionsrechtliche Steuerbefreiung berufen. Leistungen gegen Entgelt an ihre Mitglieder sind weiterhin steuerbar und nicht befreit. Einzige Ausnahme: Sportliche Veranstaltungen.